Mietrechtliche Streitigkeiten können für die involvierten Parteien aufgrund der Bedeutung einer Wohnung oder eines gewerblichen Standortes mit besonderer Belastung verbunden sein. Häufig werden beim Abschluss von Mietverträgen vorformulierte Verträge verwendet, die diverse allgemeine Geschäftsbedingungen beinhalten. Diese sind für den Mieter oft so nachteilig formuliert, dass sie nichtig sind und damit keine rechtliche Wirkung haben.

Doch nicht nur beim Abschluss eines Mietvertrages kann es zu Streitigkeiten zwischen den agierenden Parteien kommen: Insbesondere während der Mietzeit selbst kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Anlass hierzu ist etwa eine nicht gezahlte Miete, ein Mangel in der Wohnung wie etwa eine verschimmelte Wand, aber auch eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung eine Mieterhöhung, oder die Durchführung von sogenannten „Schönheitsreparaturen“ vor Auszug.

Das Mietrecht – insbesondere das Mietrecht für Wohnraum – sichert dem Mieter eine starke Rechtsposition und umfassende Gewährleistungsansprüche, die im Gegensatz zu vielen anderen Gewährleistungsansprüchen sogar verschuldensunabhängig sein können. Hierbei gilt es diverse Fristen, Fallgruppen und Formalien des Mietrechts zu kennen und im Streitfall umzusetzen. Schlimmstenfalls muss eine außerordentliche Kündigung erklärt werden, falls der Mieter seiner Pflicht zur Zahlung der Miete nicht nachkommen sollte oder der Vermieter regelmäßig gegen eigene vertragliche Pflichten verstößt.

In solchen Situationen muss die Sach- und Rechtslage aufgrund der rechtlichen Wirkung einer Kündigung des Mietvertrages und der Komplexität eines solchen Vertrages besonders sorgfältig untersucht werden – und gegebenenfalls zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche gesetzliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, völlig gleich, ob es sich um eine unrechtmäßige Mieterhöhung, eine Kündigung oder einen nicht zahlenden Mieter handelt, der erst durch eine Räumungsklage und anschließende Zwangsräumung Ihr Mietobjekt verlässt. Wir setzen Ihre Interessen durch.

Wohnungseigentumsrecht

Bei einer einzelnen Immobilie mit mehreren Eigentümern oder verschiedenen Nutzungszwecken ist es oftmals ratsam, das Haus durch eine notarielle Teilungserklärung in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Nur so ist es möglich, rechtssicher über verschiedene Einzelteile einer Immobilie zu verfügen. Geregelt ist dieser Vorgang im sogenannten Wohnungseigentumsgesetz, wobei das Verfahren mitunter und insbesondere für Laien, kompliziert sein kann.

Auch bei diesem Prozess können wir für Sie als rechtliche und auch wirtschaftliche Berater tätig sein und mit lokalen und uns bekannten Notaren zusammenarbeiten, um alle rechtlichen Schwierigkeiten für Sie zu lösen.