Das Gesetz selbst verwendet den Begriff des Immobilienrechts nicht direkt. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen rechtlichen Materien mit Bezug zu Immobilien wäre er auch meistens unangemessen einengend – denn das Immobilienrecht ist vielseitig, komplex und vor allem aufgrund der mit Immobilien verbundenen finanziellen Aufwendungen ein sehr umkämpftes Rechtsgebiet.
Kaufrecht und Mängelgewährleistung
Immobilienkaufverträge sind rechtlich betrachtet größtenteils typische Kaufverträge, wie man sie auch über andere Dinge abschließen kann. Wegen der enormen finanziellen und wirtschaftlichen Bedeutung für alle Beteiligten eines Kaufvertrages über eine Immobilie ist es allerdings im Gegensatz zu Alltagsgeschäften ratsam, einen Rechtsanwalt zur Absicherung in den gesamten Vertragsprozess mit einzubinden. Dies hat neben rechtlicher Expertise den großen Vorteil, stets einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der etwa zwischen Notaren, Vertragsparteien, dem Grundbuchamt, Banken und Bauträgern bzw. Werkunternehmern vermitteln kann. So wird die Kommunikation gebündelt, rechtlich gefiltert und möglichst effektiv eingesetzt. Aufgrund stets steigender Immobilienpreise sollte besonderes Augenmerk auf rechtliche Absicherung gesetzt werden. In aller Regelmäßigkeit sind Immobilienkäufe im Leben eines jeden Menschen eher eine Seltenheit, sodass gerade in diesen wichtigen Momenten ein erfahrener und engagierter Rechtsanwalt eine besonders wichtige Unterstützung sein kann.
Nicht selten sind Immobilien mangelhaft, sodass gegebenenfalls Mängelgewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch durchgesetzt werden müssen, wie etwa eine Nachbesserung, Schadensersatz oder gar der Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag über die Immobilie. Hierbei gilt es neben den richtigen Anspruchsgrundlagen und deren Voraussetzungen auch den adäquaten Ton zu kennen und die technischen, baulichen Eigenschaften der Immobilie zu berücksichtigen.
Bau- und Architektenrecht
Noch bevor das zukünftige Grundstück erworben wurde, haben die Bauherren regelmäßig bereits Kontakt zu Bauingenieuren, Architekten und Werkunternehmern bzw. Bauträgern hergestellt. Diese werden zwecks Planung der Baumaßnahmen im Vorfeld aber auch während der Bauphase zur Überwachung aller Baufortschritte konsultiert. Bis vor einigen Jahren waren vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sogenannte Werkverträge. Doch mittlerweile wurden die verschiedenen Verträge explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, sodass es spezifische Sonderregelungen zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag und zum Bauträgervertrag gibt. Insbesondere Architekten und Ingenieure sind aufgrund ihrer fachlichen Expertise und verantwortungsvollen Stellung regelmäßig für Fehler am Bau haftbar und schulden Schadensersatz – da diese eine berufliche Haftpflichtversicherung haben, hat man hier im Regelfall einen Schuldner, der seine Schuld auch durch Geldzahlung begleichen kann.
Gerade als Verbraucher sollte man sich hierbei im Vorfeld möglichst umfassend rechtlich informieren und absichern, da die finanziellen Aufwendungen aufgrund steigender Immobilien-, aber auch Werkleistungs- und Rohstoffpreise so hoch sind, dass sie selten mehrfach in einem Menschenleben gestemmt werden können. Es gilt also nicht nur das Gesetz zu berücksichtigen, sondern die gesamte rechtliche Einbindung eines finanziellen Großprojektes unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Erwägungen zu gewährleisten. Bei der Durchsetzung und Sicherung Ihrer Interessen können wir Sie hierbei unterstützen und neben den rein rechtlichen Aspekten auch wirtschaftliche Entwicklungen beachten.
Unsachgemäß durchgeführte Arbeiten bei einem Bauprojekt können langfristige Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Durch hohe Abschlagszahlungen, überteuerte nachträgliche Preisbildungen und kaum nachvollziehbare Rechnungen verfolgen die beauftragten Werkunternehmer häufig ihre eigenen Interessen, ohne dabei ihrem vertraglichen Pflichtenprogramm angemessen nachzukommen. In derartigen Situationen muss man als Rechtsbeistand gegebenenfalls auch an Ortsterminen, Begutachtungen oder auch Abnahmen teilnehmen, um die Rechte des Mandanten abzusichern. Sollte eine Angelegenheit außergerichtlich nicht zu klären sein, muss geklagt werden oder einstweiliger Rechtsschutz ersucht werden, um die eigenen Rechte durchsetzen zu können.
Maklerrecht
Das Maklerrecht richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Deutschland nicht spezifisch reguliert und unterliegt nur sehr niedrigen Zugangsbeschränkungen, sodass beinahe jeder in Deutschland lebende Bürger ein Immobilienmaklerbüro betreiben kann. Das hat zur Folge, dass es keine angemessene Qualitäts- und Kompetenzrichtlinien gibt und immer wieder Fälle von besonders unseriös agierenden Maklern bekannt werden, die horrende Maklerprovisionen zu Unrecht verlangen.
Hierbei handelt es sich häufig um Fälle einer Interessenkollision des Maklers, bei welcher der Makler sowohl für den Käufer als auch Verkäufer so tätig geworden ist, dass er gegen die eigenen Pflichten verstößt und so ggf. den Anspruch auf seine Maklerprovision nach verwirkt.