Das Gesetz selbst verwendet den Begriff des Immobilienrechts nicht direkt. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen rechtlichen Materien mit Bezug zu Immobilien wäre er auch meistens unangemessen einengend – denn das Immobilienrecht ist vielseitig, komplex und vor allem aufgrund der mit Immobilien verbundenen finanziellen Aufwendungen ein sehr umkämpftes Rechtsgebiet.

Kaufrecht und Mängelgewährleistung

Immobilienkaufverträge sind rechtlich betrachtet größtenteils typische Kaufverträge, wie man sie auch über andere Dinge abschließen kann. Wegen der enormen finanziellen und wirtschaftlichen Bedeutung für alle Beteiligten eines Kaufvertrages über eine Immobilie ist es allerdings im Gegensatz zu Alltagsgeschäften ratsam, einen Rechtsanwalt zur Absicherung in den gesamten Vertragsprozess mit einzubinden. Dies hat neben rechtlicher Expertise den großen Vorteil, stets einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der etwa zwischen Notaren, Vertragsparteien, dem Grundbuchamt, Banken und Bauträgern bzw. Werkunternehmern vermitteln kann. So wird die Kommunikation gebündelt, rechtlich gefiltert und möglichst effektiv eingesetzt. Aufgrund stets steigender Immobilienpreise sollte besonderes Augenmerk auf rechtliche Absicherung gesetzt werden. In aller Regelmäßigkeit sind Immobilienkäufe im Leben eines jeden Menschen eher eine Seltenheit, sodass gerade in diesen wichtigen Momenten ein erfahrener und engagierter Rechtsanwalt eine besonders wichtige Unterstützung sein kann.

Nicht selten sind Immobilien mangelhaft, sodass gegebenenfalls Mängelgewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch durchgesetzt werden müssen, wie etwa eine Nachbesserung, Schadensersatz oder gar der Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag über die Immobilie. Hierbei gilt es neben den richtigen Anspruchsgrundlagen und deren Voraussetzungen auch den adäquaten Ton zu kennen und die technischen, baulichen Eigenschaften der Immobilie zu berücksichtigen.

Häufig ist eine vermittelnde Vorgehensweise in Einvernehmlichkeit aller Beteiligten der effektivste und gleichsam kostengünstige Weg, um eine teure und langwierige Rechtsstreitigkeit außergerichtlich zu lösen. Wir können Sie während des gesamten Kauf- oder Verkaufsprozess einer Immobilie begleiten und Ihre Interessen schützen. Selbstverständlich wissen wir auch, wann es sinnvoll ist, seine Ansprüche erfolgsversprechend vor einem Gericht durchzusetzen. Aufgrund unserer langjährigen Verwurzelung in der Region unseres Kanzleisitzes, kennen wir die örtlichen Begebenheiten, den lokalen Markt und agierenden Banken und Notare, sodass wir Sie umfassend unterstützen können.

Bau- und Architektenrecht

Noch bevor das zukünftige Grundstück erworben wurde, haben die Bauherren regelmäßig bereits Kontakt zu Bauingenieuren, Architekten und Werkunternehmern bzw. Bauträgern hergestellt. Diese werden zwecks Planung der Baumaßnahmen im Vorfeld aber auch während der Bauphase zur Überwachung aller Baufortschritte konsultiert. Bis vor einigen Jahren waren vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sogenannte Werkverträge. Doch mittlerweile wurden die verschiedenen Verträge explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, sodass es spezifische Sonderregelungen zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag und zum Bauträgervertrag gibt. Insbesondere Architekten und Ingenieure sind aufgrund ihrer fachlichen Expertise und verantwortungsvollen Stellung regelmäßig für Fehler am Bau haftbar und schulden Schadensersatz – da diese eine berufliche Haftpflichtversicherung haben, hat man hier im Regelfall einen Schuldner, der seine Schuld auch durch Geldzahlung begleichen kann.

Gerade als Verbraucher sollte man sich hierbei im Vorfeld möglichst umfassend rechtlich informieren und absichern, da die finanziellen Aufwendungen aufgrund steigender Immobilien-, aber auch Werkleistungs- und Rohstoffpreise so hoch sind, dass sie selten mehrfach in einem Menschenleben gestemmt werden können. Es gilt also nicht nur das Gesetz zu berücksichtigen, sondern die gesamte rechtliche Einbindung eines finanziellen Großprojektes unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Erwägungen zu gewährleisten. Bei der Durchsetzung und Sicherung Ihrer Interessen können wir Sie hierbei unterstützen und neben den rein rechtlichen Aspekten auch wirtschaftliche Entwicklungen beachten.

Unsachgemäß durchgeführte Arbeiten bei einem Bauprojekt können langfristige Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Durch hohe Abschlagszahlungen, überteuerte nachträgliche Preisbildungen und kaum nachvollziehbare Rechnungen verfolgen die beauftragten Werkunternehmer häufig ihre eigenen Interessen, ohne dabei ihrem vertraglichen Pflichtenprogramm angemessen nachzukommen. In derartigen Situationen muss man als Rechtsbeistand gegebenenfalls auch an Ortsterminen, Begutachtungen oder auch Abnahmen teilnehmen, um die Rechte des Mandanten abzusichern. Sollte eine Angelegenheit außergerichtlich nicht zu klären sein, muss geklagt werden oder einstweiliger Rechtsschutz ersucht werden, um die eigenen Rechte durchsetzen zu können.

Wir können Sie in allen Phasen Ihres Bauprojektes rechtlichen Rat leisten – und wissen dabei stets um die enorme Bedeutung, die eine solche Angelegenheit mit sich bringt.

Maklerrecht

Das Maklerrecht richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Deutschland nicht spezifisch reguliert und unterliegt nur sehr niedrigen Zugangsbeschränkungen, sodass beinahe jeder in Deutschland lebende Bürger ein Immobilienmaklerbüro betreiben kann. Das hat zur Folge, dass es keine angemessene Qualitäts- und Kompetenzrichtlinien gibt und immer wieder Fälle von besonders unseriös agierenden Maklern bekannt werden, die horrende Maklerprovisionen zu Unrecht verlangen.

Hierbei handelt es sich häufig um Fälle einer Interessenkollision des Maklers, bei welcher der Makler sowohl für den Käufer als auch Verkäufer so tätig geworden ist, dass er gegen die eigenen Pflichten verstößt und so ggf. den Anspruch auf seine Maklerprovision nach verwirkt.

Sollte es im Rahmen Ihres Immobilienkaufs oder -verkaufs zu Unregelmäßigkeiten mit dem handelnden Immobilienmakler gekommen sein, können Sie uns kontaktieren. Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben oder ob Sie eine Provisionszahlung überhaupt nicht schulden. Falls nötig, können wir für Sie vor Gericht ziehen und Ihre Ansprüche und Rechte zwangsweise durchsetzen.

Alle weiteren rechtlichen Probleme mit Bezug zu Immobilien

Die obige Auflistung ist lediglich ein kurzer Auszug aus den verschiedenen Rechtsgebieten, die Bezug zu Immobilien haben. Wir beraten, unterstützen und setzen Ihre Interessen auch in allen anderen immobilienrechtlichen Angelegenheiten durch, wie etwa bei Problemstellungen im Kontext von notariellen Beurkunden nach dem Beurkundungsgesetz, der Grundbuchordnung oder dem Erbbaurechtsgesetz. Aufgrund unserer breiten Aufstellung, weitläufigen Vernetzung, langjährigen Erfahrung und Kenntnisse um den regionalen Markt können wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten.